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Tipps für Züchter

Vor dem geplanten Wurf bitte beachten:

1. Die Hündin muss bei Zuchtabsicht zur Zucht freigegeben werden. Die Voraussetzungen nach der Zuchtordnung müssen erfüllt sein. Die Freigabe wird vom 1. Vorsitzenden des Vereins in die Ahnentafel eingetragen.

2. Ausfüllen eines Antrages auf Zwingernamenschutz, der dann spätestens mit dem Wurfeintragungsantrag an die Zuchtbuchstelle einzureichen ist.
3. Vordruck für Zuchtberatung ausfüllen und mit dem zuständigen Zuchtberater in Verbindung setzen. Dieser berät und bestätigt die Beratung durch Eintrag und Unterschrift. Unter drei der von Ihnen ausgewählten Deckrüden haben Sie dann zum gegebenen Termin freie Wahl.

4. Verbindung mit ausgewählten Deckrüdenbesitzern zur Absicherung aufnehmen, da jeder Deckrüde pro Jahr nur 4 Deckakte durchführen darf.

5. Zum Decktermin ist die Ahnentafel und Deckbescheinigung dem Rüdenbesitzer bei Ankunft vorlegen. Der erfolgte Deckakt ist mit Datum und Unterschrift zu bescheinigen.

6. Werbungen zum Welpenabsatz sind vorzubereiten.
Folgende Möglichkeiten stehen dabei zur Verfügung:
-Presse,
-DL-Mitteilungen,
-Internetseite des Vereins und nicht zu vergessen
-die zentrale Vermittlungsstelle des DL-Verbandes, Frau Brigitte Günter, Forsthaus Schmidtmühle, 36396 Steinau.
Angaben zu Wurftermin, Farbe und Geschlecht der Welpen sowie zu Eltern des Wurfes sind notwendig.

7. Wenn der Wurf liegt, ist der zuständige Zuchtwart in Kenntnis zu setzen. Der Wurf ist von ihm zu besichtigen und im Alter von 7 Wochen zu tätowieren. Die Besichtigungen sind aktenkundig zu machen (Zucht- und Tierschutzrecht).

8. Der Wurfeintragsantrag ist 3 Wochen nach dem Wurftermin über den Zuchtwart an die DL-Zuchtberatungsstelle zu senden.
Bitte beachten:
Die Tätigkeit der Zuchtberater ist ehrenamtlich. Aufwendungen (für frankierte Umschläge für die Post und Fahrtkosten) sind dem Zuchtberater zur erstatten.

9. Vor dem ersten Wurf ist die Zuchtanlage vom Zuchtwart oder seinem Vertreter im Sinne der Tierschutzgesetzgebung abzunehmen und zu protokollieren.